One Love Festival 2027

Hausordnung

Hausordnung

HAUS-, PARK- & CAMPINGORDNUNG – ONE LOVE FESTIVAL 2027

Stand: Oktober 2026
Diese Haus-, Park- & Campingordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände des ONE LOVE FESTIVALS in Wiesen einschließlich Bühnen- und Kerngelände, Campingflächen, Caravan- und Wohnmobilbereiche, Parkflächen sowie sämtliche vom Veranstalter genutzten Zu- und Verbindungswege. Mit dem Betreten oder Befahren des Veranstaltungsgeländes erkennen Besucher:innen diese Ordnung an. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungspersonals, der Einsatzkräfte sowie der zuständigen Behörden ist jederzeit Folge zu leisten. Wir legen großen Wert auf ein friedliches, respektvolles und sicheres Miteinander. Gewalt, Bedrohungen, diskriminierendes, rassistisches oder sonstiges menschenverachtendes Verhalten werden nicht toleriert und können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

1. Zutritt zum Festivalgelände

Das Betreten des Bühnen- und Kerngeländes ist nur während der jeweiligen Öffnungszeiten und mit einer gültigen Eintrittsberechtigung gestattet. Beim erstmaligen Eintritt wird das Ticket bzw. der QR-Code kontrolliert und entwertet. Besucher:innen erhalten entsprechend ihrer Eintrittsberechtigung ein Festivalbändchen. Für einen erneuten Zutritt ist das ordnungsgemäß angelegte und unbeschädigte Festivalbändchen erforderlich. Personen ohne gültige Eintrittsberechtigung können des Geländes verwiesen werden. Die Nutzung der Campingbereiche ist nur mit der jeweils erforderlichen gültigen Eintritts- bzw. Campingberechtigung und während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten gestattet.

2. Einlass- und Sicherheitskontrollen

Beim Einlass können Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Mitgeführte Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse können auf verbotene oder gefährliche Gegenstände kontrolliert werden. Im erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang können auch Personenkontrollen durchgeführt werden. Wer eine erforderliche Sicherheitskontrolle verweigert, kann vom Zutritt ausgeschlossen werden.

3. Verbotene Gegenstände im Bühnen- und Kerngelände

Auf das Bühnen- und Kerngelände dürfen insbesondere folgende Gegenstände nicht mitgenommen werden: Waffen jeglicher Art sowie waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände; Gegenstände, die als Hieb-, Stich-, Stoß- oder Wurfwaffe verwendet werden können; Feuerwerkskörper, Bengalische Feuer und sonstige pyrotechnische Gegenstände; Fackeln und sonstige offene Feuerquellen; Laserpointer; Glasflaschen und Glasbehälter; PET-Flaschen, Trinkflaschen, Dosen, Fässer und größere Getränkebehälter; Gaskartuschen und brennbare Flüssigkeiten; sperrige Gegenstände wie Stühle, Hocker und Kisten; große Stangen, große Schirme und vergleichbare sperrige Gegenstände; Drohnen; professionelles Foto-, Video- oder Tonaufnahme-Equipment ohne Genehmigung des Veranstalters; Tiere, ausgenommen entsprechend zugelassene Assistenzhunde; illegale Drogen sowie sonstige Gegenstände, von denen eine Gefährdung für Besucher:innen, Künstler:innen, Mitarbeiter:innen oder den Veranstaltungsbetrieb ausgehen kann. Über Zweifelsfälle entscheidet das verantwortliche Sicherheits- bzw. Ordnungspersonal vor Ort.

4. Speisen und Getränke im Kerngelände

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in das Bühnen- und Kerngelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind medizinisch erforderliche Lebensmittel und Getränke sowie erforderliche Baby- und Kleinkindnahrung in angemessenem Umfang. Über weitere notwendige Ausnahmen entscheidet das zuständige Personal vor Ort. Auf dem Veranstaltungsgelände stehen Gastronomieangebote sowie Trinkwassermöglichkeiten zur Verfügung.

5. Medikamente und medizinische Bedürfnisse

Medizinisch notwendige Medikamente dürfen mitgeführt werden. Bei Spritzen, Injektionsmaterial, größeren Mengen an Medikamenten oder sonstigen medizinischen Gegenständen kann beim Einlass ein geeigneter Nachweis bzw. eine ärztliche Bestätigung verlangt werden. Besucher:innen mit besonderen medizinischen Bedürfnissen können sich vor dem Festival unter info@onelovefestival.at an uns wenden.

6. Alkohol und illegale Drogen

Der Besitz, die Weitergabe und der Konsum illegaler Drogen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Park- und Campingflächen untersagt. Stark alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen sowie Personen, die aggressiv auftreten, randalieren oder andere Besucher:innen gefährden oder erheblich beeinträchtigen, können vom Einlass ausgeschlossen bzw. vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

7. Feuer und Pyrotechnik

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Park- und Campingflächen strengstens untersagt. Das Mitbringen, Abbrennen oder Verwenden von Feuerwerkskörpern, Bengalischen Feuern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.

8. Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen des Burgenlandes. Kinder bis einschließlich 12 Jahre haben in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson freien Eintritt. Die Verantwortung und Aufsichtspflicht für minderjährige Besucher:innen liegt bei den jeweiligen Eltern, Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen. Aufgrund der Lautstärke bei Live-Konzerten empfehlen wir insbesondere für Kinder dringend einen geeigneten Gehörschutz. Ebenso empfehlen wir ausreichenden Sonnenschutz, genügend Flüssigkeitszufuhr und regelmäßige Ruhepausen abseits der Bühnenbereiche.

9. Besucher:innen mit Behinderung

Wir bemühen uns, das Festivalgelände so barrierearm wie möglich zu gestalten. Für Besucher:innen mit Mobilitätseinschränkungen stehen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung. Im Veranstaltungszelt befindet sich ein rollstuhlgerechter Bereich mit Blick auf die Bühne. Eine barrierefreie Sanitäranlage befindet sich beim Kerngelände. Besucher:innen, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Anreise oder beim Zugang benötigen, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme unter info@onelovefestival.at.

10. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Alle Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden. Insbesondere untersagt sind Gewalt und Gewaltandrohungen; diskriminierendes, rassistisches oder menschenverachtendes Verhalten; Vandalismus; Diebstahl; das Werfen von Gegenständen; Stagediving und Crowdsurfing; gefährliches Drängeln; das Betreten von Bühnen- oder Backstagebereichen ohne Berechtigung; das Besteigen von Zäunen, Gittern, Türmen, Lichtmasten, Containern, Dächern oder sonstigen Aufbauten; das Beschädigen oder Manipulieren von Zäunen und Sicherheitseinrichtungen; das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten sowie das Blockieren von Flucht-, Rettungs- und Verkehrswegen.

11. Flucht- und Rettungswege

Fluchtwege, Rettungswege, Notausgänge sowie Zufahrten für Rettung, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte müssen jederzeit vollständig freigehalten werden. Das Sitzen, Liegen oder Abstellen von Gegenständen in diesen Bereichen ist nicht gestattet. Dies gilt auch auf den Park- und Campingflächen.

12. Kapazitätsbeschränkungen

Der Zutritt zu einzelnen Bühnen, Bereichen oder Veranstaltungsflächen kann aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlich festgelegter Kapazitätsgrenzen vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere können Bereiche unmittelbar vor einer Bühne bei Erreichen ihrer zulässigen Kapazität geschlossen werden. Ein Anspruch auf Zutritt zu einem bestimmten Bereich des Festivalgeländes besteht nicht.

13. Lautstärke und Gehörschutz

Bei Live-Konzerten können hohe Schallpegel auftreten. Besucher:innen wird insbesondere in unmittelbarer Nähe von Bühnen und Lautsprecheranlagen die Verwendung eines geeigneten Gehörschutzes empfohlen. Für Kinder wird das Tragen eines geeigneten Kindergehörschutzes ausdrücklich empfohlen.

14. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Private Foto- und Videoaufnahmen mit Smartphones und handelsüblichen nichtprofessionellen Kameras sind grundsätzlich gestattet, sofern dadurch andere Besucher:innen, Künstler:innen oder der Veranstaltungsbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Professionelle Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen sowie deren gewerbliche Nutzung sind nur mit vorheriger Genehmigung des Veranstalters gestattet. Während des Festivals können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Nähere Informationen über die Verarbeitung und Verwendung dieser Aufnahmen sowie die Rechte betroffener Personen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

PARKEN

15. Nutzung der Parkflächen

Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Die durch das Ordnungspersonal vorgegebene Parkordnung ist einzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Die einzelnen Parkflächen werden nach Bedarf geöffnet und durch das zuständige Personal zugewiesen. Wildes Parken außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist nicht gestattet.

16. Verkehrs- und Rettungswege

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Fahrwegen, Rettungswegen, Zufahrten oder außerhalb der freigegebenen Flächen ist untersagt. Falsch abgestellte Fahrzeuge, die insbesondere Zufahrten oder Rettungswege behindern, können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt bzw. abgeschleppt werden. Auf den Park-, Zufahrts- und sonstigen Verkehrsflächen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Verkehrsbestimmungen. Es ist besonders vorsichtig und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Aufgrund des Festivalbetriebs ist jederzeit mit Fußgänger:innen, Kindern, Lieferfahrzeugen und Einsatzfahrzeugen zu rechnen.

17. Parken und Haftung

Die Parkflächen werden nicht bewacht. Das Ordnungspersonal dient insbesondere der Verkehrsregelung, Einweisung und Kontrolle und übernimmt keine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge. Besucher:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß zu versperren und keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

18. Witterung und Bodenverhältnisse

Bei den Festivalparkplätzen handelt es sich teilweise um natürliche Wiesen- und Grünflächen. Insbesondere bei Regen können sich die Bodenverhältnisse verändern und Flächen weich, schlammig oder schwer befahrbar werden. Der Veranstalter kann bei ungeeigneten Bodenverhältnissen einzelne Flächen sperren und Fahrzeuge auf andere Bereiche umleiten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

19. Kein Camping auf Parkflächen

Auf den normalen Parkflächen dürfen keine Zelte, Nachtlager oder sonstigen Campingaufbauten errichtet werden. Camping ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Campingflächen gestattet.

CAMPING

20. Nutzung des Campingplatzes

Die Campingbereiche dürfen ausschließlich während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten und mit der jeweils erforderlichen Eintritts- bzw. Campingberechtigung genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Zelt- oder Stellplatz. Die Flächen werden nach Bedarf geöffnet und vom zuständigen Personal zugewiesen. Wildcampen außerhalb der ausgewiesenen Campingflächen ist untersagt.

21. Rücksichtnahme und Ruhe

Alle Camper:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden. Insbesondere während der Nacht- und Ruhezeiten ist auf andere Festivalgäste sowie auf die Umgebung und Anrainer:innen Rücksicht zu nehmen. Vom Veranstalter bekannt gegebene Ruhezeiten sind einzuhalten.

22. Zelte und Campingausrüstung

Erlaubt sind übliche Campingzelte sowie die für den persönlichen Aufenthalt erforderliche Campingausrüstung, soweit diese keine Gefährdung darstellt. Campingflächen dürfen nur im tatsächlich benötigten Umfang genutzt werden. Das großflächige Absperren oder Reservieren von Campingflächen für später anreisende Personen ist nicht gestattet. Zelte und Campingausrüstung müssen so aufgestellt und gesichert werden, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit frei bleiben.

23. Pavillons und größere Aufbauten

Pavillons und vergleichbare Aufbauten dürfen nur so aufgestellt werden, dass sie sicher befestigt sind, keine Rettungswege blockieren und keine unnötig großen Flächen beanspruchen. Bei starkem Wind oder angekündigtem Unwetter können Besucher:innen angewiesen werden, Pavillons und sonstige gefährdete Aufbauten zusätzlich zu sichern oder abzubauen. Den entsprechenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

24. Wohnmobile, Wohnwagen und Camper

Wohnmobile, Wohnwagen, Camper und vergleichbare Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen bzw. zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Es gelten die jeweils beim Ticket bzw. auf der Festivalwebsite veröffentlichten Zufahrts- und Stellplatzbedingungen. Nach erfolgter Zuweisung eines Stellplatzes können Zu- und Abfahrten während des laufenden Festivalbetriebs aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden.

25. Fahrzeuge auf Campingflächen

Normale PKW dürfen nur in den dafür freigegebenen Bereichen abgestellt werden. Das Befahren der eigentlichen Zeltflächen ist – soweit nicht ausdrücklich vom Veranstalter erlaubt – untersagt. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge sowie ausdrücklich vom Veranstalter autorisierte Fahrzeuge.

26. Feuer, Gaskocher und Brennstoffe

Offenes Feuer und Lagerfeuer sind strengstens untersagt. Dies gilt insbesondere für Lagerfeuer, Feuerschalen, Fackeln und selbst errichtete Feuerstellen. Das Mitbringen und Verwenden von Gaskochern, losen Gasflaschen, Gaskartuschen und vergleichbaren mobilen Gasgeräten ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind fest installierte und ordnungsgemäß zugelassene Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen, sofern deren Betrieb nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen zulässig ist. Benzin, Diesel und andere Kraftstoffe dürfen grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Fahrzeugtanks mitgeführt werden.

27. Glasverbot

Auf dem gesamten Campingbereich gilt striktes Glasverbot. Glasflaschen, Trinkgläser und sonstige Glasbehälter dürfen nicht auf den Campingplatz mitgenommen werden. Das Glasverbot dient insbesondere dem Schutz vor Verletzungen sowie der Sicherheit der Wiesen- und Campingflächen.

28. Speisen und Getränke am Campingplatz

Eigene Speisen und Getränke für den persönlichen Bedarf dürfen auf den Campingplatz mitgebracht werden, sofern sie sich in zulässigen Behältern befinden. Die Mitnahme dient ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf. Großgebinde über 5 Liter, Zapfanlagen oder vergleichbare Einrichtungen sind nicht gestattet.

29. Verbotene Gegenstände auf dem Campingplatz

Auf den Campingflächen sind insbesondere folgende Gegenstände untersagt: Waffen und waffenähnliche Gegenstände; gefährliche Werkzeuge; Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände; Glasflaschen und Glasbehälter; nicht zugelassene Gasflaschen und Gaskartuschen; zusätzliche Kraftstoffbehälter; brennbare oder wassergefährdende Stoffe; Bau- und Brennholz; Sperrmüll; gefährliche Chemikalien sowie sonstige Gegenstände, von denen eine Gefahr für Personen, Natur oder Infrastruktur ausgehen kann.

30. Stromaggregate und Soundanlagen

Private Stromaggregate bzw. Generatoren sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Der Betrieb leistungsstarker Soundanlagen, PA-Anlagen und vergleichbarer Beschallungssysteme ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Auf andere Festivalgäste und die Umgebung ist insbesondere während der Nachtstunden Rücksicht zu nehmen.

31. Boden, Bäume und Natur

Das Graben von Löchern, Gräben oder Rinnen sowie sonstige Veränderungen der Campingflächen sind untersagt. Es dürfen keine wassergefährdenden oder sonstigen schädlichen Stoffe in den Boden eingebracht werden. Das Beschädigen von Bäumen, Ästen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen ist strengstens untersagt. Es dürfen keine Nägel, Schrauben oder sonstigen Gegenstände in Bäume eingeschlagen werden. Äste, Bäume und sonstige Pflanzen dürfen nicht als Brennholz verwendet werden.

32. Tiere

Das Mitbringen von Tieren auf die Festival-, Park- und Campingflächen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind entsprechend zugelassene Assistenzhunde.

33. Müll und Sauberkeit

Bitte helft mit, das Festivalgelände und die Campingflächen sauber zu halten. Sämtliche Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Müllbehältern bzw. Sammelstellen zu entsorgen. Der eigene Campingplatz ist bei der Abreise vollständig sauber zu hinterlassen. Zelte, Pavillons, Campingmöbel, Sperrmüll und sonstige Gegenstände dürfen nicht zurückgelassen werden.

34. Sanitäranlagen

Die vorhandenen Toiletten, Duschen und Wascheinrichtungen sind sauber und pfleglich zu behandeln. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Sanitäranlagen ist untersagt. Die Verunreinigung von Gewässern, Grünflächen oder sonstigen Bereichen ist untersagt.

35. Vandalismus

Jegliche mutwillige Beschädigung von Einrichtungen, Sanitäranlagen, Zäunen, Fahrzeugen, Pflanzen oder sonstigem fremden Eigentum ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Schäden gegenüber dem Verursacher geltend zu machen und gegebenenfalls die zuständigen Behörden einzuschalten.

SICHERHEIT & NOTFÄLLE

36. Wetter, Sturm und Gewitter

Das ONE LOVE FESTIVAL findet grundsätzlich auch bei wechselnder Witterung statt. Bei Sturm, Gewitter, Starkregen, Hagel oder anderen sicherheitsrelevanten Wetterereignissen können Programmpunkte unterbrochen oder verschoben sowie Festival-, Park- oder Campingbereiche vorübergehend gesperrt oder geräumt werden. Durchsagen und Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungspersonals sowie der Einsatzkräfte sind unbedingt zu beachten. Bei Gewitter bieten Zelte und Bäume keinen sicheren Schutz vor Blitzschlag. Soweit gefahrlos erreichbar, kann ein geschlossenes Kraftfahrzeug einen geeigneteren Schutz darstellen. Abstand ist zu Metallzäunen, Lichtmasten, Fahnenmasten und sonstigen erhöhten oder metallischen Konstruktionen zu halten. Lose Gegenstände, Pavillons und Campingausrüstung sind bei aufkommendem Sturm rechtzeitig zu sichern.

37. Stromausfall, Blackout und außergewöhnliche Ereignisse

Bei Stromausfällen, Blackouts, technischen Störungen, Ausfällen oder Beschädigungen der externen Strom-, Energie- oder Versorgungsinfrastruktur, Naturereignissen oder sonstigen außergewöhnlichen Gefahrensituationen können einzelne Programmpunkte unterbrochen sowie Festival-, Park- oder Campingbereiche vorübergehend gesperrt, geräumt oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungspersonals sowie der Einsatzorganisationen ist Folge zu leisten. Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit einer Unterbrechung, Absage oder einem Abbruch der Veranstaltung richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den gesetzlichen Bestimmungen.

38. Notfälle

Bei medizinischen Notfällen, Feuer, Unfällen oder sonstigen Gefahrensituationen ist unverzüglich das nächstgelegene Sicherheits-, Rettungs- oder Veranstaltungspersonal zu informieren. Bitte bewahrt Ruhe und folgt den Anweisungen der Einsatz- und Sicherheitskräfte. Zufahrtswege für Rettung, Feuerwehr und Polizei müssen jederzeit freigehalten werden.

39. Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände

Besucher:innen sind für ihre persönlichen Gegenstände grundsätzlich selbst verantwortlich. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt im Zelt, Wohnmobil oder Fahrzeug zurückgelassen werden. Eine Bewachung der Camping- und Parkflächen findet nicht statt. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

40. Ende des Campingaufenthalts

Die Campingflächen müssen innerhalb der für das ONE LOVE FESTIVAL bekannt gegebenen Öffnungszeiten verlassen werden. Der eigene Zelt- bzw. Stellplatz ist vor der Abreise vollständig zu räumen und sauber zu hinterlassen. Sämtlicher Müll und alle mitgebrachten Gegenstände sind mitzunehmen bzw. ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

41. Verstöße gegen die Haus-, Park- & Campingordnung

Bei Verstößen gegen diese Ordnung oder bei einer Gefährdung anderer Personen kann der Veranstalter im Rahmen seines Hausrechts geeignete Maßnahmen setzen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann eine Verwarnung ausgesprochen, die Entfernung eines verbotenen Gegenstandes oder Aufbaus verlangt, der Zutritt verweigert, die betreffende Person vom Veranstaltungsgelände verwiesen, die Camping- bzw. Zutrittsberechtigung entzogen, ein Hausverbot ausgesprochen oder die Polizei bzw. eine andere zuständige Behörde verständigt werden. Bei unmittelbarer Gefahr können erforderliche Sicherheitsmaßnahmen unverzüglich angeordnet werden. Bei einem berechtigten Ausschluss aufgrund eines von der betreffenden Person zu vertretenden schwerwiegenden Verstoßes besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

42. Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu dieser Haus-, Park- & Campingordnung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzbestimmungen des ONE LOVE FESTIVALS. Aktuelle sicherheitsrelevante Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungspersonals, der Einsatzorganisationen und der zuständigen Behörden vor Ort sind zu beachten.
Bunfire Veranstaltungs GmbH | ONE LOVE FESTIVAL | Rötzergasse 8/1, 1170 Wien | info@onelovefestival.at | www.onelovefestival.at
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