Ticketspreise:
Kinder bis einschließlich 12 Jahren, in Begleitung einer Aufsichtsperson Person, haben freien Eintritt.
Ab dem 13 Lebensjahr bis Incl. 17 Jahren ist halb Preis zu bezahlen.
Kinderprogramm:
– Tanzworkshop
– Trommelworkshop
– Kinderyoga
– Schminken
– Riesen Seifenblasen
– Jonglieren
– Hula Hoop
– Hüpfburg
– Und vieles mehr 😀
Hier findest du alle Information zum Kinderprogramm, Jugendschutz und alle weiteren Infos die du brauchst für alle unter 18 Jahren.
Wir bitten darum, einen adäquaten Hör- und Sonnenschutz bei Kindern zu verwenden, und genügend Ruhepausen abseits des Festivaltrubels einzulegen. Bitte bindet euren Kindern Namensschilder mit Eurer Mobilnummer um.
Wir können für die Kleinen keine Verantwortung übernehmen.
Kinder & Jugendliche Gesetzeslage
Es gilt das wiener Jugendschutzgesetz in seiner letzten Fassung, und das Sicherheitspersonal vor Ort ist aufgefordert, dass dieses eingehalten wird.
Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und Besuch von öffentlichen Veranstaltungen
§ 8. (1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 23 Uhr und von der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr erlaubt.
(2) Außerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Zeiten dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils nur mit einer Begleitperson aufhalten oder wenn ein rechtfertigender Grund (z. B. Heimweg) vorliegt.
(3) Die Behörde kann durch Verordnung den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen oder im Einzelfall durch Bescheid den Besuch einer bestimmten öffentlichen Veranstaltung hinsichtlich der Altersstufe und der Besuchszeit noch weiter beschränken, wenn nach Art und Wirkung der Veranstaltung eine nachteilige Beeinflussung von jungen Menschen mit Grund zu befürchten ist.
(4) Eine Verordnung nach Abs. 3 ist im Amtsblatt der Stadt Wien zu veröffentlichen; sie tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Sofern diese Veranstaltung öffentlich angekündigt wird, ist auf die behördliche Beschränkung hinzuweisen.Die Verantwortung und Aufsicht liegt bei den erwachsenen Begleitpersonen!