I. GENERAL PROVISIONS
II. HOUSE RULES Festival Grounds
III. PARKING AND CAMPING REGULATIONS
IV. TICKET SHIPPING
V. DATA PROTECTION of image and sound material
VI. COVID-19 TICKET VALIDITY and EXCHANGE
I. GENERAL PROVISIONS
1.Es gilt das burgenländische Jugendschutzgesetz in seiner letzten Fassung, und das Sicherheitspersonal vor Ort ist aufgefordert, dass dieses eingehalten wird. Wir bitten darum, einen adäquaten Hör- und Sonnenschutz bei Kindern zu verwenden, und genügend Ruhepausen abseits des Festivaltrubels einzulegen.
Kindern und Jugendliche bis zur Vollendung des 13 Lebensjahrs kommen gratis auf das festival aber ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jeweils nur mit einer Begleitperson an allgemein zugänglichen Orten aufhalten oder öffentliche Veranstaltungen besuchen oder wenn ein rechtfertigender Grund (zB Heimweg) vorliegt. (Gestzbuch § 8 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und bei
öffentlichen Veranstaltungen)
• Ab dem 13 Lebensjahr ist der volle Preis zu bezahlen.
• Die Verantwortung und Aufsicht liegt bei den erwachsenen Begleitpersonen.
2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Die Eintrittskarten für das Festival können nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen und dem Online Shop des Veranstalters erworben werden. Gefälschte Eintrittskarten werden nicht akzeptiert und der Inhaber solcher Karten wird des Festivals verwiesen.
4. Beim erstmaligen Betreten werden die Eintrittskarten entwertet und dem Besucher wird ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Eintritskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
5. Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET- Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.
6. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder an der Eingangskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen).
7. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.
8. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
9. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
10. Gewonnene Eintrittskarten von dem One Love Festival – Austria sind nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
11. Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen gestattet. Es wird nicht die gesamte Campingfläche gleichzeitig geöffnet, sondern bereichsweise nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
12. Der Käufer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (gebührenpflichtig) abgestellt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Camping-Bereiche getrennt sind. Es gilt jeweils ergänzend die aushängende Park- bzw. Campingordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.
13. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Parkflächen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
14. Bei dem One Love Festival – Austria können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
15. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
16. Das Konzert findet bei jeder Witterung statt.
17. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters ( www.onelovefestival.at )
II. HOUSE RULES FESTIVAL AREA
By entering the festival area, the visitor agrees to these house rules. 2.
2. the instructions of the security staff must be obeyed. 3.
3. visitors are only allowed to enter the festival area with an undamaged festival wristband.
4. obviously drunk and unpleasantly conspicuous or comparably conspicuous visitors are not entitled to enter the festival area.
5. when entering the festival area, all persons will be searched (body check) and their carried bags and backpacks for prohibited items. Prohibited items include, but are not limited to.
a. Firearms, cutting weapons, stabbing weapons and other weapons of any kind
b. Saws, axes, hatchets and similar tools
c. Fireworks, sparklers, star throwers and other pyrotechnic objects of any kind (including Bengal fires)
d. Chairs, seating furniture and seating arrangements
e. RECORDING EQUIPMENT: professional sound, photo and video equipment is prohibited f. MISCELLANEOUS: animals, bulky items such as: Flagpoles, umbrellas, motorcycle helmets, other camping equipment. In case of doubt, please contact one of the supervisors in charge, who will then decide.
Carrying such items may lead to the visitor's rejection and exclusion from the event; carried items of this kind may be taken to prohibited items depositories at the entrances.
Free drinking water taps are available on the festival grounds. Only non-alcoholic beverages in original sealed Tetrapak containers up to 1l can be brought to the festival area. 6.
6. escape routes and stairs may not be used as seating and must be crossed quickly.
7. animals are not allowed in the festival area.
8. the organizer is not liable for damages and losses caused to the user and visitors by burglary, theft, fire, natural events, force majeure or other incidents. Valuables can be deposited in lockers in the luggage storage.
9. during the event, waste must be disposed of in the garbage cans and containers provided for this purpose.
10. the law for the protection of minors is valid on all event areas.
11. urinating outside the designated toilets and facilities is not permitted.
12. wilful damage of any objects and facilities is prohibited and will be prosecuted as vandalism.
13. trespassing on ramparts, climbing fences, light poles, buildings, electricity boxes, sanitary stations, portable toilets and other infrastructural facilities on the entire event site is prohibited.
14. persons who are on the fenced event area without authorization will be expelled!
15. it is to be practiced consideration opposite the other festival visitors.
16. non-observance of the house rules can lead to a complete exclusion from the event.
17. any endangerment of other visitors - e.g. burning of fireworks (e.g. Bengal fire) - is strictly prohibited and will lead to exclusion from the event.
18. with an exclusion from the event the ticket loses its validity. A claim for renewed admission or refund of the purchase price is excluded.
III. PARKING AND CAMPING REGULATIONS
1. Mit Betreten eines Park- und Campingplatzes stimmt der Besucher dieser Park- und Campingordnung zu.
2. Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die auf den gesondert ausgewiesenen Flächen gegen zusätzliche Gebühr abgestellt werden dürfen.
3. Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand von dem Gefahr ausgehen sollte, abgestellt wurde.
4. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
5. Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird behördlicherseits verfolgt! Die Besucher dürfen nur die ausgeschilderten Campingflächen benutzen.
6. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
7. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
8. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
9. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
10. Das Betreten eines Campingbereichs ist nur mit einem angelegten, unbeschädigtem Festivalbändchen oder gültigem Festivalpass erlaubt.
11. Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden, die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf die Campingplätze ist nicht gestattet.
12. Beim Betreten eines Campingbereichs erfolgt eine selektive Überprüfung und Durchsuchung von Personen und ihres mitgeführten Gepäcks auf verbotene Gegenstände.
13. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
c. Pyrotechnische Gegenstände aller Art
d. Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
e. Bau- und Brennholz
f. Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
g. Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
h. Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
i. Trockeneis
j. Säurebatterien
Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.
14. Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a. Zelte, und Zubehör,Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände mit Proviant und Getränke
15. Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.
16. Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist nicht gestattet.
17. Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.
18. Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!
19. Das Mitführen von Tieren in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.
20. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Höhere Gewalt oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden.
21. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
22. Es werden Müllsäcke an die Festivalbesucher ausgegeben. Bitte entsorget diese an den gekennzeichneten Sammelstellen.
23. Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusätzliche Mülltüten kostenlos verteilt.
24. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume.
25. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.
26. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.
27. Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
28. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt!
29. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, des Platzes verwiesen.
30. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.
31. Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet.
32. Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
33. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
34. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis Sonntag, 14:00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.
35. Ergänzend zur Park- und Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise der Hausordnung auf der offiziellen Homepage www.onelovefestival.at
MEASURES DURING STORMS & THUNDERSTORMS
The Open Air Festival will take place in all weather conditions. Please choose a constant companion. In the good with a summer breeze as in the bad with strong thunderstorms and stormy winds. Weather arises sometimes at very short notice in particular strong thunderstorms, lightning, hail and violent gusts.
Basically, the maintenance of self-competence applies. That means you have to inform yourself on the spot about the existing escape and rescue possibilities. You determine your own behavior in the event of bad weather, for example.
Behavioral tips during thunderstorms with lightning strikes
- The safest place at a festival in the countryside is the car in case of a thunderstorm. Please offer a place to other festival guests if this is possible.
- in the open area look for the lowest point and crouch down with your feet together
- Trees do not offer protection!
- Do not stand close to each other in groups and do NOT hold hands!
- Keep away from superstructures, metal fences, light poles & flagpoles etc. - min. 3m distance
- do not stay in the water during a thunderstorm
- lock your tents and secure loose objects before leaving the festival area.
If a bad weather situation is clearly recognizable for the festival area, there may be a program interruption.
may occur. Please follow the instructions, pay attention to the above mentioned behavioral hints and familiarize yourself with the shortest routes to the designated evacuation areas and emergency exits in good time.
IV. TICEKT SHIPPING
Pay Pal & Kretidkarte: Your tickets will be sent by registered mail and delivered within 3-10 business days.
Sofortüberweisung: Your tickets will be sent by mail as soon as the payment is received and will be delivered within 3-10 business days.
Online: You will receive a confirmation email for your order immediately and within the next 2 days you will receive an email with a code. With the email and the code you will get your admission wristbands at the cash desk.
V. Data protection information according to Article 13 DSGVO about the making and use of image and sound recordings at the One Love Festival in Wiesen
Status: 22.05.2018 Responsible: Bunfire Veranstaltungs GmbH
Data Protection Officer: You can consult the Data Protection Officer, Yazoo Redelsteiner, on all matters relating to the processing of your personal data and the exercise of your rights. For contact details, see website www.onelovefestival.at
Purpose of the processing: taking pictures at our events as well as using them in the context of public relations in order to document the respective events, to present our activities in this regard and in this way to convey a confidence-building and customer-oriented impression to business partners and other organizations and persons interested in activities of ours and to increase the level of awareness of the festival.
Legal basis of the processing: Overriding legitimate interests of our company in compliance with proportionality pursuant to § 12 para. 2 no. 4 and § 12 para. 5 DSG, which result from the purpose of the processing and for which it can be assumed that, on the one hand, the event participants can reasonably expect and find acceptable the making and use of image recordings at events of this nature under usual circumstances and, on the other hand, the processing of the image recordings does not interfere with the rights and freedoms of the persons depicted, no adverse consequences result for these persons and, moreover, the processing is in compliance with data protection law and other law. The processing is necessary because the stated purpose of public relations is only possible through the pictorial representation of the event with its participants (often including public figures).
Categories of recipients: The public through publication of the image recordings on our websites, in social media and in print media.
Transfer to third countries: When publishing the image recordings on our websites, in social media and in print media, it cannot be excluded that a retrieval from third countries takes place or that the image recordings become known in third countries.
Duration of data storage: The image recordings are stored for the next twenty years after the last use, because it can generally only then be assumed that they are no longer required for the purpose of processing. Individual image recordings, especially those with public figures, can also be stored longer for archiving purposes. This does not affect a case-by-case review in the event of a request for deletion.
Data subject rights: You have the right to information, deletion, restriction and objection under the conditions of the respective legal provisions, in particular the DSGVO and the DSG. To assert your rights, you must provide information that makes it possible to identify you in the image recordings, as we do not store names and other identification data with the image recordings. For this purpose, please simply send an e-mail to: info@onelovefestival.at, and we will immediately delete the images.
You can exercise the right to deletion during the event by immediately requesting the photographer to show you the photo after it has been taken of you, which you do not want, and to delete it immediately.
You do not have the right to rectification because the images reflect the facts at the time they were taken and therefore cannot be "incorrect". You do not have the right to data portability because the image recordings were not provided by you.
Right of complaint: You have the right to complain to a supervisory authority about unlawful processing of personal data. In Austria, the data protection authority is responsible.
VI. COVID-19 TICKET VALIDITY and EXCHANGE
All tickets already purchased remain valid until the end of 2022!
If you can't be there next year, you can also come in 2022. After the expiration of this period, you can have the ticket price paid out. This solution was established by law to keep the culture and event industry alive for the next years.
If you bought your ticket at oeticket.com or at any other ticket office, the same rules apply.
If you have any further questions, please contact Info@onelovefestival.at. Please always include your order number or where you got your tickets from.