I. ALLGEMEINE Bestimmungen
II. HAUSORDNUNG Festivalgelände
III. PARK- und CAMPINGORDNUNG
IV. TICKET VERSAND
V. DATENSCHUTZ von Bild und Tonmaterial
VI. COVID-19 TICKET GÜLTIGKEIT und Umtausch
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.Es gilt das burgenländische Jugendschutzgesetz in seiner letzten Fassung, und das Sicherheitspersonal vor Ort ist aufgefordert, dass dieses eingehalten wird. Wir bitten darum, einen adäquaten Hör- und Sonnenschutz bei Kindern zu verwenden, und genügend Ruhepausen abseits des Festivaltrubels einzulegen.
Kindern und Jugendliche bis zur Vollendung des 13 Lebensjahrs kommen gratis auf das festival aber ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jeweils nur mit einer Begleitperson an allgemein zugänglichen Orten aufhalten oder öffentliche Veranstaltungen besuchen oder wenn ein rechtfertigender Grund (zB Heimweg) vorliegt. (Gestzbuch § 8 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und bei
öffentlichen Veranstaltungen)
• Ab dem 13 Lebensjahr ist der volle Preis zu bezahlen.
• Die Verantwortung und Aufsicht liegt bei den erwachsenen Begleitpersonen.
2. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Die Eintrittskarten für das Festival können nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen und dem Online Shop des Veranstalters erworben werden. Gefälschte Eintrittskarten werden nicht akzeptiert und der Inhaber solcher Karten wird des Festivals verwiesen.
4. Beim erstmaligen Betreten werden die Eintrittskarten entwertet und dem Besucher wird ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Eintritskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
5. Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET- Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.
6. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder an der Eingangskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen).
7. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.
8. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
9. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
10. Gewonnene Eintrittskarten von dem One Love Festival – Austria sind nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
11. Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Aufbau von Zelten auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Das Campieren ist nur auf den ausgeschilderten Zelt- und Campingplätzen gestattet. Es wird nicht die gesamte Campingfläche gleichzeitig geöffnet, sondern bereichsweise nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
12. Der Käufer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (gebührenpflichtig) abgestellt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Camping-Bereiche getrennt sind. Es gilt jeweils ergänzend die aushängende Park- bzw. Campingordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.
13. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Eine Zuteilung von Parkflächen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
14. Bei dem One Love Festival – Austria können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
15. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
16. Das Konzert findet bei jeder Witterung statt.
17. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters ( www.onelovefestival.at )
II. HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE
1. Mit Betreten des Festivalgeländes stimmt der Besucher dieser Hausordnung zu.
2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
3. Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen erlaubt.
4. Offensichtlich betrunkene und unangenehm auffallend oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
5. Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
c. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
d. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten
e. AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt f. SONSTIGES: Tiere, sperrige Gegenstände wie: Fahnenstangen, Regenschirme, Motorradhelme, sonstiges Camping-Equipment. Im Zweifelsfall bitte einen der zuständigen Supervisors ansprechen; dieser entscheidet dann.
Das Mitführen solcher Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art können an den Eingängen in Verwahrstellen für verbotene Gegenstände verbracht werden.
Auf dem Festivalgelände gibt es kostenlose Trinkwasserzapfstellen. Auf das Festivalgelände können lediglich alkoholfreieGetränke in originalverschlossenen Tetrapakbehältern bis zu 1l mitgenommen werden.
6. Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
7. Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.
8. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Höhere Gewalt oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden.
9. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
10. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
11. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
12. Mutwilligen Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
13. Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
14. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden des Platzes verwiesen!
15. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.
16. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
17. Jede Gefährdung anderer Besucher – z.B. Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
18. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
III. PARK- UND CAMPINGORDNUNG
1. Mit Betreten eines Park- und Campingplatzes stimmt der Besucher dieser Park- und Campingordnung zu.
2. Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die auf den gesondert ausgewiesenen Flächen gegen zusätzliche Gebühr abgestellt werden dürfen.
3. Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand von dem Gefahr ausgehen sollte, abgestellt wurde.
4. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
5. Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird behördlicherseits verfolgt! Die Besucher dürfen nur die ausgeschilderten Campingflächen benutzen.
6. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
7. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
8. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
9. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
10. Das Betreten eines Campingbereichs ist nur mit einem angelegten, unbeschädigtem Festivalbändchen oder gültigem Festivalpass erlaubt.
11. Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden, die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf die Campingplätze ist nicht gestattet.
12. Beim Betreten eines Campingbereichs erfolgt eine selektive Überprüfung und Durchsuchung von Personen und ihres mitgeführten Gepäcks auf verbotene Gegenstände.
13. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
c. Pyrotechnische Gegenstände aller Art
d. Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
e. Bau- und Brennholz
f. Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten
g. Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
h. Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
i. Trockeneis
j. Säurebatterien
Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.
14. Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a. Zelte, und Zubehör,Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände mit Proviant und Getränke
15. Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.
16. Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist nicht gestattet.
17. Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.
18. Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!
19. Das Mitführen von Tieren in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.
20. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse, Höhere Gewalt oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden.
21. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
22. Es werden Müllsäcke an die Festivalbesucher ausgegeben. Bitte entsorget diese an den gekennzeichneten Sammelstellen.
23. Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusätzliche Mülltüten kostenlos verteilt.
24. Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume.
25. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.
26. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.
27. Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
28. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt!
29. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, des Platzes verwiesen.
30. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.
31. Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet.
32. Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
33. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
34. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis Sonntag, 14:00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.
35. Ergänzend zur Park- und Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise der Hausordnung auf der offiziellen Homepage www.onelovefestival.at
MASSNAHMEN BEI STURM & GEWITTER
Das Open Air Festival findet bei jedem Wetter statt. Bitte suchen sie sich ein ständigen Begleiter aus. Im Guten mit einer Sommer Brise so wie im Schlechten mit starken Gewittern und stürmischen Winden. Wetter entsteht mitunter sehr kurzfristig im Besonderen starke Gewitter, Blitze, Hagel und heftige Böen.
Grundsätzlich gilt die Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz. Das heißt ihr müsst Euch vor Ort über die bestehenden Flucht und Rettungsmöglichkeiten informieren. Euer Verhalten im z.B. Schlecht-Wetterfall bestimmt ihr selber.
Verhaltenshinweise bei Gewittern mit Blitzeinschlag
– Der sicherste Ort auf einem Festival im Grünen ist bei einem Unwetter das Auto. Bitte bietet anderen Festivalgästen einen Platz an sofern dieses möglich ist.
– im freien Gelände den tiefsten Punkt suchen und mit zusammengezogenen Füßen hinhocken
– Bäume bieten keinen Schutz!
– Nicht in Gruppen nahe bei einander stehen und NICHT an den Händen halten!
– Fernhalten von Aufbauten, Metallzäunen, Lichtmasten & Fahnenmasten etc. – min. 3m Abstand
– während eines Gewitters nicht im Wasser aufhalten
– verschließt Eure Zelte und sichert lose Gegenstände bevor Ihr aus das Festivalgelände geht.
Wenn eine Schlecht-Wettersituation für das Festivalgelände klar erkennbar ist, kann es zu einer Programmunterbrechung
kommen. Bitte folgt den Anweisungen, beachtet oben genannte Verhaltenshinweise und macht Euch frühzeitig mit den kürzesten Wegen zu den ausgewiesenen Evakuierungsflächen und Notausgängen vertraut.
IV. TICEKT VERSAND
Pay Pal & Kretidkarte: Deine Tickets werden mit der Post Eingeschrieben Versendet und innerhalb von 3 -10 Werktagen zugestellt.
Sofortüberweisung: Deine Tickets werden sobald die Zahlung eingegangen ist mit der Post Eingeschrieben Versendet und innerhalb von 3 -10 Werktagen zugestellt.
Online: Du bekommst ein Bestätigungsmail für Deine Bestellung sofort und innerhalb der nächsten 2 Tage bekommst du eine Email mit einem Code zugesandt. Mit Email und Code bekommst du am Gelände bei der Kassa deine Eintrittsbänder.
V. Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO über die Anfertigung und Verwendung von Bild und Ton-aufnahmen beim One Love Festival in Wiesen
Stand: 22.05.2018 Verantwortlicher: Bunfire Veranstaltungs GmbH
Datenschutzbeauftragter: Sie können zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Zusammenhang stehenden Fragen den Datenschutzbeauftragte Yazoo Redelsteiner zu Rate ziehen. Kontaktdaten siehe Website www.onelovefestival.at
Zweck der Verarbeitung: Anfertigung von Bildaufnahmen auf unseren Veranstaltungen sowie Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um die jeweiligen Veranstaltungen zu dokumentieren, unsere diesbezüglichen Aktivitäten darzustellen und auf diese Weise den Geschäftspartnern und anderen Organisationen und Personen, die an Aktivitäten von uns interessiert sind, einen vertrauensbildenden und kundenorientierten Eindruck zu vermittelt und den Bekanntheitsgrad des Festivals zu erhöhen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Überwiegende berechtigte Interessen unserer Firma unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gemäß § 12 Abs. 2 Z 4 und § 12 Abs. 5 DSG, die sich aus dem Zweck der Verarbeitung ergeben und bei denen davon auszugehen ist, dass zum einen die Veranstaltungsteilnehmer die Anfertigung und Verwendung von Bildaufnahmen bei Veranstaltungen dieser Natur unter üblichen Umständen vernünftigerweise erwarten können und annehmbar finden und zum anderen die Verarbeitung der Bildaufnahmen nicht in die Rechte und Freiheiten der abgebildeten Personen eingreift, sich für diese Personen keine nachteiligen Folgen ergeben und zudem die Verarbeitung im Einklang mit dem Datenschutzrecht und sonstigem Recht steht. Die Verarbeitung ist erforderlich, weil der angeführte Zweck der Öffentlichkeitsarbeit nur durch die bildhafte Darstellung der Veranstaltung mit ihren Teilnehmern (darunter oftmals Personen des öffentlichen Lebens) möglich ist.
Kategorien von Empfängern: Die Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Bildaufnahmen auf unseren Websites, in sozialen Medien und in Printmedien.
Übermittlung in Drittländer: Bei der Veröffentlichung der Bildaufnahmen auf unseren Websiten, in sozialen Medien und in Printmedien kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Abruf aus Drittländern erfolgt bzw. die Bildaufnahmen in Drittländern bekannt werden.
Dauer der Datenspeicherung: Die Bildaufnahmen werden die nächsten zwanzig Jahren nach der letzten Verwendung gespeichert, weil i.A. erst dann angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere solche mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden. Eine einzelfallbezogene Prüfung bei einem Löschungsbegehren bleibt davon unberührt.
Betroffenenrechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung und Widerspruch unter den Voraussetzungen jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des DSG. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte müssen Sie Informationen bereitstellen, die es ermöglichen, Sie auf den Bildaufnahmen zu identifizieren, da wir keine Namen und sonstigen Identifikationsdaten mit den Bildaufnahmen speichern. Bitte hierführ einfach ein E-Mail an: info@onelovefestival.at, und wir werden umgehend die Bilder löschen.
Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person, die Sie nicht wollen, unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto zu zeigen und sofort zu löschen.
Sie haben kein Recht auf Berichtigung, weil die Bilder den Sachverhalt zum Zeitpunkt der Aufnahme wiedergeben und somit nicht „unrichtig“ sein können. Sie haben kein Recht auf Datenübertragbarkeit, weil die Bildaufnahmen nicht von Ihnen bereitgestellt wurden.
Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde über rechtwidrige Verarbeitungen personenbezogener Daten zu beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.
VI. COVID-19 TICKET GÜLTIGKEIT und Umtausch
Alle bereits gekauften Tickets behalten ihre Gültigkeit bis ende 2022!
Solltest du nächstes Jahr nicht dabei sein können, kannst du auch 2022 kommen. Nach Ablauf dieser Frist, kannst du dir den Ticketpreis auszahlen lassen. Diese Lösung wurde gesetzlich festgelegt, um die Kultur- und Veranstaltungsbranche für die nächsten Jahre am Leben zu erhalten.
Wenn du dein Ticket unter oeticket.com bezogen hast, oder in einer andere Vorverkaufsstelle gelten die gleichen Regeln.
Bei weiteren Fragen bitte an Info@onelovefestival.at Bitte immer eure Bestellnummer mit Angeben oder von wo ihr die Tickets bezogen habt.